Das Präventionsgesetz und wie Sie als Studiobetreiber davon profitieren können

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Betreiben Sie ein Fitness- oder Gesundheitsstudio und möchten neue Zielgruppen gewinnen? Dann bieten Sie in Ihrem Studio doch Präventions- und Rehabilitationskurse an! Aufgrund des Präventionsgesetzes werden mehr Ausgaben von den Krankenkassen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention getätigt. So können den Versicherten von den Krankenkassen Gebühren für Präventions- und Rehabilitationskurse erstattet werden, die sie in Ihrem Studio belegen!

Was ist das Präventionsgesetz?

Am 18. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) verabschiedet. Durch dieses Gesetz sind die Kostenträger seit Anfang 2016 nun (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) dazu verpflichtet, mehr Geld für die Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten sowie die Prävention auszugeben. Dies kann entweder in der „Lebenswelt“ (z. B. Kita oder Schule), bei der betrieblichen Gesundheitsförderung oder im individuellen Ansatz (z. B. Rückenschulkurse) geschehen. Durch einen Leitfaden wird bestimmt, welche Leistungen nach § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) erbracht und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und vergütet werden können. Eingebunden werden auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung.

Bilden Sie Ihre Kursleiter selbst aus!

Wichtig ist, dass gemäß des Leitfadens nicht das Studio als Anbieter gilt, sondern die Kursleiter. Diese müssen spezielle anerkannte Qualifikationen wie Lizenzen oder Zertifikate mitbringen und/oder eine Einweisung in das von den Kassen anerkannte Programm erhalten. Eine Vergütung durch die Krankenkassen erhält nur, wer seine Kurse dem Leitfaden nach durchführt.

Doch woher bekommen Sie geeignete Kursleiter, die die passenden Qualifikationen mitbringen? Bilden Sie sie doch selbst aus! Sie haben die Möglichkeit, sich engagierte junge Leute in Ihr Studio zu holen, die Sie im Rahmen eines dualen Studiums im Betrieb unterstützen und gleichzeitig ihren Studienabschluss machen.

Genau das ist bei den Studiengängen der IST-Hochschule für Management möglich. Der Vorteil der Bachelor- und Masterstudiengänge der IST-Hochschule ist, dass sie bereits Lizenzen und Zertifikate, die von den Krankenkassen anerkannt werden, enthalten. Somit können Ihre eigenen Mitarbeiter bereits zertifizierte Präventions- und Rehabilitationskurse leiten, ohne dass zusätzliche Qualifikationen erlangt werden müssen. Ihre selbst ausgebildeten Mitarbeiter bringen also alle Voraussetzungen für die von den Krankenkassen übernommenen Kursangebote mit!

 „Unser Ziel ist es, unseren Studierenden durch eine umfassende und fundierte Ausbildung eine wichtige Basis zu geben, um erfolgreich in diesem Wachstumsmarkt zu arbeiten. Durch die zur Wahl stehenden, in unsere Studiengänge inkludierten Lizenzen und Zertifikate positionieren sie sich direkt hervorragend und können entsprechende, von den Kassen geförderte Kursangebote durchführen.“

Prof. Dr. Karsten Witte von der IST-Hochschule für Management

IST

Prävention und Rehabilitation

Abgerechnet werden können übrigens nicht nur Präventionskurse, sondern auch Angebote in der Rehabilitation. Der Unterschied zur Prävention ist, dass hier Menschen mit Erkrankungen betroffen sind. Die Kursleiter müssen ebenfalls über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Die IST-Hochschule bietet vielfältige Möglichkeiten für Lizenzen und Zertifikate im Bereich Prävention sowie Rehabilitation an. Welche davon die Studierenden erwerben, bleibt ihnen selbst überlassen. Mit vielen Lizenzen ist dabei die Abrechnung von verschiedensten Kursangeboten bei den Kassen möglich:

  • Angebote mit der Ausrichtung „Prävention“ (nach § 20 SGB V [Individualprogramme] sowie § 20b SGB V [Betriebliche Gesundheitsförderung])
  • Angebote mit der Ausrichtung „Rehabilitationssport“ (nach § 44 SGB IX)
  • Angebote mit der Ausrichtung „Ergänzende Leistungen in der Rehabilitation“ (nach § 43 SGB V)

Vorteile für Studiobetreiber

Nicht nur die Kursteilnehmer, sondern auch Sie als Studiobetreiber können erheblich von dem Präventionsgesetz profitieren! Sie müssen nur Leistungen, also Kurse, anbieten, die sich Ihre Kunden bzw. Kursteilnehmer von den Kassen erstatten lassen können. Auf diese Weise erreichen Sie neue Zielgruppen und damit Mitglieder. Denn wer einmal an einem Ihrer Präventionskurse teilgenommen hat und zufrieden damit war, kann sehr wahrscheinlich auch als langfristiges Mitglied gewonnen werden. Wenn Sie zudem auch Rehabilitationskurse anbieten, können Sie eine weitere Zielgruppe erschließen und sich als Gesundheits- und Qualitätsanbieter positionieren.

Weitere Informationen finden Sie im Infoflyer der IST-Hochschule für Management.

Veröffentlicht am: 4. Oktober 2016

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