Neues Präventionsgesetz berücksichtigt gewerbliche Fitnessstudios - Erster politischer Erfolg der Fitnessbranche seit über 30 Jahren

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Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Das Gesetz berücksichtigt erstmals auch qualitätsgesicherte Bewegungsangebote in Sport- oder Fitnessstudios.

Die Hamburger Morgenpost berichtete bereits am 16.06.2015 unter der Überschrift: „Mucki-Bude auf Rezept“ und am 17.06.2015 unter der Überschrift: „Bald gibt´s Fitness-Studio auf Rezept“ darüber:
Offensichtlich war es dem gesundheitspolitischen Sprecher der Union Jens Spahn gelungen, im Gesundheitsausschuss gemeinsam mit der SPD eine Mehrheit für den Vorschlag zu finden, dass zukünftig „qualitätsgesicherte Bewegungsangebote, wie insbesondere Kurse zur Verbesserung der Ausdauer sowie der Dehn- und Koordinationsfähigkeit“ auch in gewerblichen Fitness- und Gesundheitsstudios über das neue Präventionsgesetz zu fördern.
Auf einen kurzen Nenner gebracht, heißt das zumindest einmal, die Dominanz der Sportvereine, denen bis dato das ärztliche Rezept auf Sport und Bewegung vorbehalten war, ist gebrochen.

Politischer Arbeit der FID führt zum Erfolg

Für den Urheber dieses Erfolges, Paul Underberg waren das ein paar spannende Tage in Berlin. Zunächst am 16.06.2015 die Mehrheitsbildung im Gesundheitsausschuss, am 17.06. die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfes und am 18.06.2015 die Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag.
Sie haben richtig gelesen!
Nicht der jährlich weit über 1 Million einnehmende Deutsche Sportstudioverband (DSSV e.V.) hat diesen ersten Erfolg für die Fitnessbranche in seinen 31 Jahren „belangloser“ politischer Arbeit in Bonn oder Berlin erzielt, sondern die von Paul Underberg gegründete FID, die seit 2 Jahren vom BVGSD e.V. unter Patrick Schlenz und dem DFAV e.V. unter Volker Ebener bei ihren politischen Zielen unterstützt wird.
Auch wir die „Macher“ der F&G haben einen kleinen Anteil an diesem Erfolg, durch unsere  ständige Berichterstattung und unseren persönlichen Einsatz.
Für den DSSV e.V. ist dies in Sachen Anerkennung, der Leitung gesundheitsorientierter Fitness-Studios ein Armutszeugnis. Der DSSV ist der Verband, der von sich selbst behauptet, sein Ziel sei es, die über 8.000 deutschen Fitnessstudios zu vertreten. Dazu gehört offensichtlich auch, dass man in der Lage ist, sich politisches Gehör zu verschaffen.

Bedeutung für gesundheitsorientierte Fitnessstudios

Doch was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die gesundheitsorientierten Fitnessstudios in Deutschland?
Es bedeutet nicht nur, dass wir an den jetzt zu diesem Zwecke der Prävention zur Verfügung stehenden, jährlichen 511 Millionen Euro Anteil haben werden, sondern es sollte auch zu einer Änderung bei den Freibeträgen der Arbeitgeber für  die Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter führen.
Bislang waren gewerbliche Fitnessstudios von diesem Zuschuss der Arbeitgeber ausgeschlossen. Dazu kam, dass das Gerätetraining in gewerblichen Fitnessstudios bis jetzt nicht verordnet werden konnte.
Jetzt kommen wir dem eigentlichen Ziel von Paul Underberg erheblich näher.
Wenn nämlich der Arzt auch Rezepte für ein kontrolliertes, qualifiziertes und dokumentiertes Training in gewerblichen Fitness-Studios ausstellen kann, dann sollte auch für Arbeitnehmer die Schranke der steuerfreien Beteiligung an einem solchen Training fallen. Ebenso haben schon mehrere Krankenkassen (z.B. die Barmer GEK) signalisiert, dass sie sich freuen, wenn künftig mehr Menschen aktiv etwas mehr für Ihre Gesundheit tun.
Damit dürfte auch der Weg zu Underbergs 2. Ziel, einem 60 Euro Monatsbeitrag für ein qualifiziertes, kontrolliertes und dokumentiertes Training im gewerblichen Fitnessstudio bald offen sein, indem die Krankenkasse und der Arbeitgeber je 20 Euro bezahlen und die restlichen 20 Euro vom Trainierenden selbst kommen.
Eine wirklich reale Chance insbesondere für die im Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland (BVGSD e.V.) organisierten Studios.
Volker Ebener

Quelle: F&G

Veröffentlicht am: 22. Juni 2015

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