BGH-Urteil zu Mitgliedschaften

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BHG BHG | Darf man den Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich kündigen, wenn man umzieht? Nein. So hat es am 4. Mai 2016 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Der Hintergrund: Ein Soldat musste berufsbedingt umziehen und hat seinen Vertrag bei einem Fitnessclub zehn Monate vor Ablauf gekündigt. "Ein „bloßer Wohnsitzwechsel“ rechtfertige das nicht - im Gegensatz zu ernster Krankheit und Schwangerschaft. Angesichts von knapp zehn Millionen Fitnessverträgen in Deutschland wollten der Marine-Soldat und sein Anwalt diese Frage grundsätzlich geklärt wissen", heißt es in der FAZ.

Quelle: body LIFE 

Veröffentlicht am: 10. Mai 2016

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