Training unter Pandemiebedingungen: Welche Corona-Regeln gelten in Deutschlands Fitnessstudios?

6 Bewertungen

Welche Regeln gelten aktuell in den Fitnessstudios in Deutschland? Bundesweit galt seit Dezember 2021 mindestens die 2G-Regel; im Februar 2022 beschloss der Corona-Gipfel Lockerungen bis zum Frühlingsanfang — die Corona-Regeln reduzierten sich auch fürs Training im Gym in Saunen sowie für Indoor- und Outdoorsport. In fast allen Bundesländern fielen Mitte April 2022 alle Einschränkungen. Wir liefern in alphabetischer Reihenfolge eine Übersicht für alle Bundesländer. Plus: Link zur jeweiligen Corona-Verordnung.


Darf mein Fitnessstudio wieder öffnen?

Welche Entscheidungen die Bundesländer zum Thema Studioöffnung getroffen haben, finden Sie kurz und knapp in unserer alphabetischen Übersicht. Jeweils in vier mal vier Blöcken zusammengefasst: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin & Brandenburg – Bremen, Hamburg, Hessen & Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz & Saarland sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein & Thüringen.


ACHTUNG, WICHTIGE HINWEISE:

  • Die Quarantäne für im Gesundheitswesen Beschäftigte soll nach Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz ab Mai 2022 verkürzt werden. Eine Freitestung ist künftig frühestens nach fünf Tagen möglich, bislang waren es sieben Tage.
  • Anfang April haben fast alle Bundesländer alle Einschränkungen fallen gelassen und es gelten nur noch Basisschutzmaßnahmen. Kurz vor Ostern hat nun auch Mecklenburg-Vorpommern nachgezogen und Mitglieder können in ganz Deutschland wieder ohne 3G trainieren.
  • DSSV-Mitglieder finden hier FAQ zum Infektionsschutzgesetz aus Sicht der Studiobetreiber.
  • Grundlage der Anti-Corona-Maßnahmen bildet der sogenannte Hospitalisierungsindex. Dessen wichtigste Stufen sind:

< 3: bekannte Corona-Regeln, also 3G

> 3: flächendeckend 2G (etwa für Fitnessstudios, Veranstaltungen und Gastronomie).

> 6: bestimmte Maßnahmen auch für Geimpfte und Genesene (2G plus) für bestimmte Bereiche.

> 9: Länder können zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

  • Eine aktuelle Übersicht des RKI mit Hospitalisierungsindex und weiteren COVID-19-Trends für Deutschland können Sie hier abrufen.
  • Bitte informieren Sie sich daher immer auch direkt vor Ort über die aktuell gültigen Corona-Regeln. Sie erreichen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer per Klick auf das jeweilige Bild des Landeswappens.
  • In allen Bundesländern sind die folgenden Tests als Nachweis zugelassen: Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
  • Für Selbsttests vor Ort gelten unterschiedliche Vorgaben.
  • Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Landkreis oder Ihre Stadt abweichende Verordnungen festgelegt hat.
  • Setzen Sie sich im Zweifel mit dem DSSV oder Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt in Verbindung.




Baden-Württemberg

UPDATE (04.04.2022): In Baden-Württemberg wurden alle Einschränkungen abgeschafft.

Alle weiteren Details finden Sie bei den DSSV-Kolleg:innen in der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Und in dieser Übersicht zu den 'Aktuellen Regelungen für den Sport im Land' des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.


Bayern

UPDATE (03.04.2022): In den bayerischen Fitnessstudios gelten keine Einschränkungen mehr. Weitere Details finden Sie hier in der bayerischen Corona-Verordnung.


Berlin

UPDATE (01.04.2022): Berliner Fitnessstudios gibt es laut der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung keine Einschränkungen mehr. Die Studiobetreiber:innen können selbst entscheiden, ob in ihren Studios weiterhin eine Maske getragen werden soll.


Brandenburg

UPDATE (04.04.2022): Für die Sportausübung gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Details erfahren Sie in der aktuellen Corona-Verordnung für Brandenburg.

Rückblick: Fitnessstudios, Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Tanzstudios und vergleichbare Einrichtungen durften in Brandenburg seit 1. Juni 2021 wieder öffnen.


Bremen

UPDATE (04.04.2022): Derzeit gelten beim Sport keine Einschränkungen mehr.

Die aktuelle Corona-Verordnung haben wir hier verlinkt.

Rückblick: Bremer Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen durften am 31. Mai 2021 wieder öffnen.


Hamburg

UPDATE (27.04.2022): In Hamburg genügt für den Besuch von unter anderem Fitness- und Gesundheitsstudios, Sporthallen und körpernahe Dienstleistungen eine FFP2-Maske. Ansonsten sind alle Beschränkungen aufgehoben.

Zum 30. April 2022 entfällt auch die Maskenpflicht in Innenräumen und es erfolgen keine Zugangskontrollen mehr. Weitere Details erfahren Sie in der Corona-Verordnung.

Rückblick: Seit der Wiederöffnung der Hamburger Fitnessstudios am 1. Juni 2021 (am 4. Juni folgten Schwimmbäder und Thermen) gelten allgemeine Beschränkungen.


Hessen

UPDATE (02.04.2022): Seit dem 02. April 2022 entfallen Test- und Maskenplicht in den Studios. Es gibt nur eine Empfehlung zur Maskenpflicht in Innenräumen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Corona-Schutzverordnung.


Mecklenburg-Vorpommern

UPDATE (14.04.2022): Laut aktueller Corona-Verordnung lockert Mecklenburg-Vorpommern seine Corona-Maßnahmen weiter: Unter anderem in Fitness- und Gesundheitsanlagen gilt seit, 14. April 2022, die 3G-Regel nicht mehr.

Rückblick: Seit 1. Juni 2021 war Sport für alle Altersgruppen in Fitnessstudios und Vereinen wieder möglich. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten – auch mit Zuschauern – wieder erlaubt.


Niedersachsen

UPDATE (29.04.2022): In Niedersachsens Fitnessstudios gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Es gibt auch nur noch eine FFP2 Masken-Empfehlung.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Rückblick: Niedersachsens Fitnessstudios durften nach dem Lockdown ab einer Inzidenz U50 geöffnet und mit negativem Test besucht werden, Umkleideräume und Duschen mussten geschlossen bleiben. Bei einer Inzidenz unter 35 genügte ein Hygienekonzept.


Nordrhein-Westfalen

UPDATE (05.05.2022): In den Fitnessstudios in NRW gelten laut aktueller Corona-Verordnung keine Einschränkungen mehr.


Rheinland-Pfalz

UPDATE (02.05.2022): In Rheinland-Pfalz gibt es keine Einschränkungen mehr für die Sportausübung – seit 1. Mai 2022 entfällt außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen – nach positivem Corona-Test dauert die Isolation im Regelfall nur noch fünf Tage.

Es wird empfohlen eine Maske zu tragen. Weitere Details zu den derzeitigen Regeln entnehmen Sie der Corona-Verordnung.

Rückblick: Beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden, aber keine ärztlichen Behandlungen darstellen, gilt für alle beteiligten Personen die Testpflicht. Für alle weiteren körpernahen Dienstleistungen gilt 3G. Minderjährige, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen hier einen Testnachweis.


Saarland

UPDATE (08.05.2022): Aktuell sieht die saarländische Corona-Verordnung für Fitnessstudios keine Einschränkungen mehr vor.

Seit 8. Mai 2022 gelten im Saarland die bundesweit beschlossenen verkürzten Quarantäneregeln.


Sachsen

UPDATE (03.05.2022): Laut der aktuellen sächsischen Schutzverordnung gelten seit 1. Mai 2022 nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Für Fitnessstudios gibt es keine Sonderregelungen mehr. Lediglich den Mitarbeiter:innen muss zweimal in der Woche ein Testangebot gemacht werden.

Rückblick: Fitnessstudios in Sachsen mussten von Mitte November 2021 bis Mitte Januar 2022 für den Regelbetrieb geschlossen bleiben. In der Verordnung ist zudem eine Rückfalloption enthalten, die greift, sobald die Krankenhäuser überlastet sind oder die Inzidenz auf über 1.500 steigt.


Sachsen-Anhalt

UPDATE (27.04.2022): In Sachsen-Anhalt gelten in Sport- und Fitnessstudios keine Einschränkungen mehr. Weitere Details hier in der Corona-Verordnung.


Schleswig-Holstein

UPDATE (27.04.2022): Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung gelten in Schleswig-Holstein für die Sportausübung in geschlossenen Räumen keine Zutrittsbeschränkungen mehr.

Rückblick: In Schleswig-Holstein zuvor 2G plus, seit Mitte Januar 2022 durften nur geimpfte oder genesene Personen mit einem negativen Testnachweis Fitnessstudios, Trainingsräume und Sporthallen betreten.


Thüringen

UPDATE (03.05.2022): In Thüringen gelten laut aktueller Corona-Verordnung für Sport in Innenräumen keine Einschränkungen mehr. 

Zum 1. Mai 2022 wurde die Quarantäne für Corona-Infizierte verkürzt: Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen demnach nur noch fünf Tage in Isolation. Bisher galt eine zehntägige Isolationspflicht, sie beginnt mit dem Zeitpunkt eines positiven Testergebnisses.

Bedingung für die verkürzte Quarantäne ist laut Gesundheitsministerium, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig; spätestens nach zehn Tagen endet die Isolation automatisch.

Rückblick: Am 1. Juni 2021 durften Thüringens Fitnessstudios inklusive Duschen und Umkleiden wieder öffnen. Ab einer Inzidenz von U50 durften auch Saunen betrieben werden. Voraussetzung für den Besuch im Studio war ein negatives Testergebnis und Kontaktverfolgung. Bei einer Inzidenz von U35 entfiel die Testpflicht.



Wann darf ich endlich wieder im Fitnessstudio trainieren? Diese Frage hatte monatelang nicht nur die mehr als zehn Millionen Mitglieder der fast 10.000 Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland, sondern auch deren Betreiber bewegt.

Schließlich durfte die gesamte Fitnessbranche ab dem 7. Juni 2021 endlich wieder durchstarten – auch wenn es wie nach dem ersten Corona-Lockdown zunächst sehr kleine Schritte waren und es auch weiterhin diverse Auflagen zu beachten gilt.


Quelle: fitnessManagement

Bildquelle: Peter Atkins / AdobeStock

Veröffentlicht am: 4. Februar 2022

Bewerte diesen Magazinartikel:
Verwandte Artikel