Neuer GEMA-Tarif für Musikwiedergabe in Kursen

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„Vertragsangebote müssen genau geprüft werden!“

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hatte zum 1. Juli 2015 neue Vergütungssätze für die Musikwiedergabe in Fitness- und Gesundheitskursen festgelegt. Bis dahin be­stehende Verträge wurden gekündigt. Die neuen Vergütungssätze wurden, bzw. werden anhand eines Fragebogens über Mitgliedsbeiträge, Teilnehmerzahlen und die Anzahl der angebotenen Kursstunden pro Monat für jedes Studio ermittelt.
Dr. Pamela Meyer-Siebrasse betreut für die Bielefelder Anwaltssozietät Dr. Geisler, Dr. Franke und Kollegen Unternehmen aus verschiedenen Bereichen zum „Thema“ GEMA – so auch viele Fitness- & Gesundheitsstudios.
F&G hat sich bei der Expertin erkundigt, in welchen Bereichen es in der Branche Beratungsschwerpunkte gab und ob die neuen Verträge für Studios inzwischen fair festgelegt werden konnten.

F&G: Frau Dr. Meyer-Siebrasse, wie viele Beratungsanfragen zu den neuen GEMA-Verträgen und dem dazugehörigen Fragebogen sind seit Ende Juni in etwa bei Ihnen aufgelaufen?
Dr. Pamela Meyer-Siebrasse: Bislang haben wir für gut 100 Studios Akten angelegt und die Vertragsverhandlungen mit der GEMA geführt, bzw. diese dauern noch an. Etwa weitere 100 Studios sowie einige Interessenvertreter haben sich von mir telefonisch beraten lassen.

F&G: Wo lagen die Schwerpunkte beim Informations-Bedarf von Seiten der Studios?
Dr. Pamela Meyer-Siebrasse: Der Schwerpunkt der Beratung lag und liegt bei der Frage, welcher Mitgliedsbeitrag bei der Berechnung der Vergütung für die Musik in Kursen anzusetzen ist.
Wenn ein Studio keinen separaten Kursbeitrag anbietet, ist gemäß dem Tarif der All-Inklusive-Beitrag für ein 12 Monats-Abo anzusetzen. Davon dürfen nur abwählbare Leistungen unberücksichtigt bleiben, z.B. ein abwählbares Getränke-Abo. Alternativ kann ein Studio seinen durchschnittlichen Beitrag ansetzen lassen. Diesen möchte die GEMA durch Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen belegt bekommen.
Einen großen Beratungsbedarf bietet auch die GEMA-freie Musik – hier geht es vor allen Dingen um das Erbringen von Nachweisen etc. – und die Frage, für welche Kurse diese Musik in Frage kommt.
Schließlich konnten viele Studios durch den Hinweis, dass der Abschluss eines Jahresvertrages eine Vergünstigung von zwei Monatsvergütungen bringt, die Verträge etwas günstiger gestalten.
Die Mitteilung an die GEMA, dass eine Mitgliedschaft im BVGSD oder anderen Verbänden vorliegt, wurde oftmals nicht von den jeweiligen Sachbearbeitern in die neuen Vertragsangebote aufgenommen und der dadurch begründete Nachlass von 20 % nicht gewährt. Hier habe ich in vielen Fällen noch einmal eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung an die GEMA übermittelt und um neue Vertragsangebote gebeten, die den Nachlass enthalten.

F&G: Was hätte schief gehen können ohne die professionelle Unterstützung ihrer Kanzlei?
Dr. Pamela Meyer-Siebrasse: Die größten Probleme hatten die Studios, die von uns zunächst nicht beraten wurden oder entgegen unserer Empfehlung bei dem anzugebenen Mitgliedsbeitrag nur einen Modulpreis in Höhe von wenigen Euros angegeben haben. Dies hat die GEMA in allen mir bisher vorliegenden Fällen nicht akzeptiert. Die GEMA hat entweder nach Erhalt der Fragebögen bei den Studios nachgefragt und um Darlegung der Beitragsstruktur gebeten oder aber von sich aus „ermittelt“ und auf Grund von Darstellungen auf der Homepage der Studios den höchsten Mitgliedsbeitrag (all inklusive) bei der Berechnung ihrer Vergütung angesetzt – ohne vorherige Nachfrage. Dies hat zu unglaublich hohen Beträgen in den angebotenen Verträgen geführt.
Auch hat die GEMA in den meisten Fällen die Kurse ­überprüft, die von den Studios angegeben worden waren. In Fällen, in denen die Studios nicht alle Kursstunden angegeben hatten, die auf dem Kursplan aufgeführt waren – zumeist auch im Internet veröffentlicht –, hat die GEMA ­oftmals nachgefragt, ob die weiteren Kurse ohne Musik oder mit GEMA-freier Musik angeboten werden. Bei einigen Fällen mit GEMA-freier Musik wurde ein entsprechender Nachweis der GEMA-Freiheit verlangt. Bei einigen Fällen aber hat die GEMA wiederum eigenmächtig die weiteren Kursstunden mit in das Vertragsangebot aufgenommen, sodass es auch hier zu enormen Vergütungsbeträgen kommen konnte.

F&G: Was kann den Studios im schlimmsten Fall passieren?
Dr. Pamela Meyer-Siebrasse: Das Schlimmste, was den Studios passieren konnte und immer noch passieren kann, ist die Abänderung der Angaben. Vonseiten der GEMA wurden und werden die Angaben der Studios geändert – z.T. auf eigene Faust und ohne eine Rücksprache mit den Studios zu den Hintergründen der Angaben.
Viele Studios können die Änderungen durch die GEMA in ihren Vertragsangeboten nicht erkennen und unterzeichnen ggfs. Verträge, die deutlich über dem eigentlich abzuschließenden Level liegen. Die Vertragsangebote müssen genau geprüft werden, damit man sich ggfs. mit der GEMA über Korrekturen verständigen kann.

Quelle: F&G

Veröffentlicht am: 24. November 2015

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