Überbrückungshilfe 3 für Fitnessstudios - Förderungsfähige Anschaffungen

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Noch immer hält die Corona-Pandemie die Welt, wie wir sie kannten, fest in ihren Klauen. Gerade in der Fitnessbranche ist eine Rückkehr zum Normalbetrieb noch auf längere Zeit nicht absehbar. Das Bundesprogramm „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ ist nun in die 3. Förderphase eingegangen und bietet betroffenen Unternehmen einen Hoffnungsschimmer. Die Pandemie hat gezeigt, dass in vielen Bereichen ein Umdenken nötig ist. Viele Unternehmen wollen in Maßnahmen investieren, die auch in einer Zukunft ohne schwierige Pandemie-Rahmenbedingungen Sicherheit bietet. Welche Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen durch die Überbrückungshilfe 3 förderfähig sind, erfahrt ihr hier. 




Digitalisierungsmaßnahmen


Im Fitnessstudio können eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Für die Kundenbindung und -zufriedenheit können eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, zusätzlich bietet eine stärkere Digitalisierung des Betriebs mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Kunden. 

Folgende Produkte sind für Fitnessstudios relevant und förderfähig:


  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung Warenwirtschaftssystem
  • "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios


Hygienemaßnahmen und Baumaßnahmen zur temporären Nutzung eines Außenbereichs


Wenn wieder ein eingeschränkter - oder in der Zukunft sogar ein normaler - Betrieb im Fitnessstudio möglich ist, werden Hygienemaßnahmen dennoch auch weiterhin einen entscheidenden Anteil an den Routineabläufen in jedem Fitnessstudio haben. Zu den förderfähigen Produkten für Hygieniemaßnahmen für Fitnessstudios gehören: 


  • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
  • Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
  • fester Einbau von Lüftungsanlagen
  • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
  • Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B.innenliegende Küche)
  • Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
  • Handtrockner mit UVC-Licht
  • Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
  • Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
  • Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im ToGo Geschäftvorzubeugen (zweite Theke)
  • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
  • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
  • Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Aufenthaltsräume von Mitgliedern
  • Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
  • Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
  • Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
  • bauliche Erweiterung des Außenbereichs
  • Windschutz für den Außenbereich


Fazit


Um in Zukunft fit im Betrieb zu sein, ist es sinnvoll, die Zeit jetzt zu nutzen und in Digitalisierung und Hygiene zu investieren. Die Überbrückungshilfe 3 bietet hier wertvolle, finanzielle Unterstützung. Mit dem Zentraleinkauf von fitnessmarkt.de findest du einen starken Partner, um dich und dein Studio für die Zeit nach der Pandemie zu rüsten!


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Redaktion fitnessmarkt.de (DG)

Bildnachweis: #168812612 Prostock-studio / stock.adobe.com

Veröffentlicht am: 12. Mai 2021

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