Fitnessgeräte Transport: Wer haftet im Schadensfall?

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Seit Tagen oder Wochen hast du dich auf die Paketlieferung gefreut. Doch beim Auspacken stellst du fest, dass die Ware beschädigt ist. Das wirft die Frage auf: Wer übernimmt die Haftung im Schadensfall?


Was ist ein Transportschaden?

Diese Frage klingt erst mal einfach, ganz so einfach lässt sie sich aber nicht beantworten. Denn längst nicht jedes Transportproblem ist auch ein Transportschaden. Es kann zum Beispiel sein, dass dein Paket beim Transport umgefallen ist oder dieses durch einen Gabelstapler angefahren wurde. In diesem Fall haftet der Transportservice.

Bei anderen Problemen wie einer zu späten Lieferung oder der Zustellung an die falsche Adresse, liegt streng genommen kein Transportschaden vor. Zwar kann die Spedition in solchen Fällen auch haftbar gemacht werden, allerdings aus anderen Gründen.

Wann haftet der Transportservice für den Schaden?

Alle Angaben zur Haftung finden sich in den sogenannten Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (kurz: ADSp) wieder. Dort sind alle Rechte und Pflichten eines Spediteurs aufgeführt. Im Allgemeinen gilt: Der Transportservice haftet, wenn dieser eine der aufgeführten Pflichten verletzt und damit den Schaden an deiner Lieferung verursacht hat.

Im Folgenden einige Beispiele, die verdeutlichen, wann der Transportservice haftet:

- Transportschäden durch mangelnde Verpackung

Für die korrekte Verpackung des Transportguts ist der Auftraggeber verantwortlich. Entsteht ein Schaden durch Transport, weil die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war, übernimmt der Transportservice nicht die Haftung.

- Transportschäden beim Umschlag

Beim Umladen deiner Lieferung fährt ein Gabelstapler das Paket an, wodurch diese beschädigt wird. Wurde das Paket ordnungsgemäß durch den Auftraggeber verpackt, haftet der Spediteur für den Transportschaden.

- Transportschäden durch mangelnde Ladungssicherung

Während des Transports muss die Ware gut gesichert werden, sodass diese weder umfallen noch verrutschen kann. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Transportservice im Schadensfall die Haftung.


Wie gehe ich vor, wenn die Ware durch den Transport beschädigt wurde?

Grundsätzlich sollten Transportschäden, ob durch einen Paketdienst oder eine Spedition, immer dokumentiert und möglichst zeitnah gemeldet werden. Kommt das Paket bei dir an, solltest du die Lieferung zunächst auf die Stückzahl und den Zustand der Ware überprüfen. Ist die Verpackung beschädigt, handelt es sich um einen offenen Schaden. Ist die Verpackung in gutem Zustand, aber der Inhalt beschäftigt, spricht man von einem verdeckten Schaden.

In jedem Fall solltest du Transportschäden immer beim Fahrer melden, damit der Schaden dokumentiert werden kann. Bei offenen Schäden sollte das sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden geschehen, bei verdeckten Schäden innerhalb von sieben Kalendertagen. Etwaige Schäden solltest du fotografieren und die Lieferung im besten Fall so belassen, wie du sie vorgefunden hast.

Fazit: Wer haftet im Schadensfall und was passiert dann?

In den sogenannten Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind alle Rechte und Pflichten eines Spediteurs aufgeführt.

- Generell gilt: Der Transportservice haftet, wenn dieser eine der aufgeführten Pflichten verletzt und damit den Schaden verursacht hat.

- Grundsätzlich sollten Transportschäden immer dokumentiert und zeitnah gemeldet werden.

- Bei offenen Schäden (Beschädigung der Verpackung) beträgt die Meldefrist 24 Stunden, bei verdeckten Schäden (Beschädigung des Verpackungsinhalts) 7 Kalendertage.

- Etwaige Schäden solltest du fotografieren, dokumentieren und die Lieferung im besten Fall so belassen, wie du sie vorgefunden hast.

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Redaktion fitnessmarkt.de (EA)

Veröffentlicht am: 22. Mai 2019

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