Fitnessstudio-Beiträge erhöhen, so geht`s

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Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragserhöhung nicht ganz einfach durchzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Preisanpassungsklausel in den AGB rechtlich wirksam formuliert ist. Daran sind leider viele Fitnessstudios gescheitert und mussten die Beitragserhöhung zurücknehmen und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.


Wann darf ein Fitnessstudio die Preise erhöhen?


Beispiel McFit: Die Preise wurden um 25% erhöht. Dürfen die das?

Jein. McFit hätte nachweisen müssen, dass die Preiserhöhung erforderlich ist, um konkrete höhere Kosten zu decken. Der Gewinn darf damit nicht gesteigert werden. McFit hätte also konkret darlegen müssen, wie viel Mehreinnahmen das Unternehmen damit macht und welche Kosten damit gedeckt werden sollen. Die Kosten und Mehreinnahmen müssen sich dann größtenteils aufheben.

Das hat McFit jedoch nicht getan und die Beitragserhöhungen teilweise zurückgenommen bzw. den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. 




So gehen Sie richtig vor


Im ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie überhaupt eine Preisanpassungsklausel in Ihrem Mitgliedsvertrag oder in den AGB haben. Das Mitglied muss von Beginn an darüber Bescheid wissen. Ohne eine solche Klausel geht es im Nachhinein nicht.

Bei der Formulierung sollten Sie dann darauf achten, dass alle folgenden Punkte enthalten sind. Nur dann ist die Preisanpassungsklausel wirksam.


  • die Preiserhöhung wird nur wegen steigender Kosten durchgesetzt (keine höheren Gewinne, aber Investitionen möglich)
  • die notwendige Preisanpassung darf nicht von Ihnen veranlasst sein
  • es muss aufgezeigt werden, welche Kosten Einfluss auf den Beitrag haben
  • die Voraussetzungen und der Umfang der Beitragserhöhung müssen in nachvollziehbaren Weisen aufgeschlüsselt werden (z.B. bei einer Preiserhöhung der Energiekosten von mind. xx % erhöht sich der Beitrag um yy %)
  • die Klausel muss sowohl eine Steigerung als auch eine Senkung der Kosten beinhalten
  • das Mitglied muss der Preisanpassungsklausel zugestimmt haben (z.B. Unterschrift auf   Mitgliedsvertrag)


Insbesondere müssen die möglichen Gründe und der Umfang der Erhöhung konkret festgelegt werden. Andernfalls verstoßen Sie gegen das sogenannte Transparenzgebot. Als Gründe kommen veränderte Marktbedingungen oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Betracht oder der Kunde erhält einen wesentlichen Mehrwert (auch wenn er ihn individuell nicht so empfindet), wie durch die Anschaffung neuer Geräte, die den neuesten Erkenntnissen der Ergonomie entsprechen.


Empfehlung: Berücksichtigen Sie die gerichtlich bestätigte maximale Preiserhöhung. Gerichte haben entschieden, dass eine Preiserhöhung von 5% in Ordnung ist. 


Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Fitnessstudio die Preise erhöht?

Wollen Sie die Beiträge um mehr als 5% erhöhen, geht das auch, aber Sie müssen dem Mitglied zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen - ähnlich wie man es von Autoversicherungen kennt. 

Durch die Aktion von McFit sind die Verbraucherzentralen alarmiert. Sollten Sie Ihre Beiträge erhöhen wollen, prüfen Sie vorher Ihre Preisanpassungsklausel, ob diese alle aufgezählten Punkte enthält und wirksam formuliert ist. 


Weitere interessante Infos für Fitnessstudio-Betreiber rund um Rechtsthemen gibt es hier:


Rechtstipps für Fitnessstudios



Autor: Julia Ruch - Rechtsanwältin

Quelle und Bildquelle: aktivKANZLEI

Veröffentlicht am: 18. Januar 2023

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