Wichtige Änderung: Verträge im Fitnessstudio

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DSSV - Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen | Zum 01.10.2016 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die unmittelbare Auswirkungen sowohl auf Fitness-Studio-Verträge als auch auf z.B. Arbeitsverträge haben wird: Ab dann sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Textform“ binden (§ 309 Nr. 13 BGB n.F.).

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Was bedeutet das konkret?

Dies bedeutet konkret, dass es unzulässig ist, in Verträgen, die ab dem 1. Oktober mit Verbrauchern abgeschlossen werden, vorzuschreiben, dass die Kündigung des Vertrages schriftlich zu erfolgen hat. Die Kündigung in Textform muss ausreichen.

Unterschied Schriftform / Textform

Der Unterschied zwischen Schriftform und Textform ist einfach erklärt. Kurz gesagt: Für die Schriftform bedarf es einer eigenhändigen Unterschrift, während bei der Textform ein einfaches, nicht unterschriebenes Schriftstück ausreicht – beispielsweise eine E-Mail oder ein Telefax.

Was müssen Studiobetreiber jetzt beachten?

Diese Gesetzesänderung führt zum einen dazu, dass alle ab 1. Oktober verwandten Vertragsformulare entsprechend abgeändert werden müssen, um nicht eine Abmahnung zu riskieren. Zum anderen ist die Kündigung dann auch wirksam, wenn die Kündigungserklärung nicht eigenhändig unterschrieben wurde; eine Kündigung per Fax oder E-Mail genügt. Wenn bislang die Formulierung „Die Kündigung muss schriftlich erfolgen“ verwandt wurde, so sollte es ab 1. Oktober 2016 heißen: „Die Kündigung muss in Textform erfolgen“.

Welche Auswirkungen hat die Änderung auf Arbeitsverträge?

Auch auf Arbeitsverträge, die nach dem 1.Oktober abgeschlossen werden, hat die Gesetzesänderung Auswirkungen. Zwar ist es weiterhin gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss. Bei den Ausschlussklauseln, die in der Regel am Ende des Vertrages stehen, muss aber dahingehend eine Anpassung erfolgen, dass die Ansprüche in Textform und nicht mehr schriftlich geltend zu machen sind.

Quelle: body LIFE

Veröffentlicht am: 28. September 2016

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