Der THERA-BIZ-FIBO Wirtschaftskongress

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– oder der Zugang zum „3. Gesundheitsmarkt“

Das Zusammenwachsen des 1. und des 2. Gesundheitsmarktes wird z. Bsp. von Thomas Röhrle, dem Erfinder des ­Fitnessführerscheins gerne als
„Dritter Gesundheitsmarkt“ bezeichnet.
In ­diesem Markt können sich Inhaber von Fitness- & Gesundheitsstudios, die sich gedanklich bereits mit dem Gesundheitsmarkt beschäftigen ebenso positionieren, wie Physiotherapeuten, die unabhängiger von Rezeptumsätzen sein möchten. Der THERA-BIZ Kongress präsentiert Ihnen spannende Vorträge, um sich mit dem Einstieg in diesen Markt besser auseinandersetzen zu ­können.

Das neue Wirtschaftsfachmagazin THERA-BIZ, das sich an Therapeuten und Betreiber von Ge­sundheitsstudios richtet, veranstaltet im Rahmen der FIBO am Freitag, den 10.04.2015 in Zusammenarbeit mit der FIBO den 1. THERA-BIZ-Kongress. Es erwartet Sie ein spannendes Vortragsprogramm, das von namhaften Experten aus dem Therapiebereich gestaltet wird.

1. & 2. Gesundheitsmarkt
Der Unterschied zwischen 1. und 2. Ge­sund­heitsmarkt besteht darin, dass die Leistungen des 1. Gesundheitsmarktes zu meist die Kassen bezahlen (wenn auch nicht immer total), und die Leistungen des 2. Gesundheitsmarktes der Leistungsempfänger selber bezahlen muss.
Ein anderes großes Differenzierungsmerkmal liegt darin, dass die meisten Leistungen des 1. Gesundheitsmarktes zumeist von Ärzten und Physiotherapeuten also Angehörigen medizinischer Fachberufe erbracht werden müssen. Andererseits dürfen diese Angehörigen medizinischer Fachberufe sich auch im anderen, also dem 2. Gesundheitsmarkt betätigen. So gibt es Ärzte oder Physiotherapeuten, die eigene Fitness- und Reha-Studios betreiben, aber auch Fitnessstudio-Betreiber, die Ärzte bzw. Physiotherapeuten anstellen, um mit diesen als stille Gesellschafter Reha-Kliniken oder physiotherapeutische Praxen eröffnen.

High End Medical Solution
Eines der interessantesten Modelle für diese Art der Arbeit im 1. Gesundheitsmarkt hat jetzt der oben erwähnte Fitness-Führerschein-Erfinder Thomas Röhrle mit HEMS (High End Medical Solution) auf den Markt gebracht.
Lassen Sie sich die hochinforma­tiven Vorträge des THERA-BIZ-Kongresses nicht entgehen und besuchen Sie uns am 10.04.2015 in der Speakers Lounge, Halle 7 am Stand B02.


DAS PROGRAMM DES THERA-BIZ KONGRESSES AUF EINEN BLICK

Uhrzeit    Referent    Thema

  • 10:00 – 10:30    Marco Zellmann, Zukunftschancen für die Therapie im 2. Gesundheitsmarkt
    Vertriebsbereichsleiter, opta data Abrechnungs GmbH   
  • 10:40 – 11:10    Thomas Röhrle, Rezepte, die Ärzte-Budgets nicht belasten!
    Gesellschafter Bodywave GmbH, Zusätzlicher Rezeptumsatz mit gerätegestütztem Rückentraining!
  • 11:20 – 11:50    Prof. Dr. Theodor Stemper, Umsatz mit Präventionskursen – rechtliche Grundlagen der Sportwissenschaftler an der Bergischen Universität Wuppertal       
    § 20 SGB V zur Abrechnung mit den Krankenkassen!
  • 12:00 – 12:30    Dieter W. Welsink, Von der kleinen Physiotherapiepraxis zum medizinischen Gesundheitszentrum
    Geschäftsführender Gesellschafter medicoreha Welsink Unternehmensgruppe   

Erleben Sie den ersten THERA-BIZ-FIBO-Wirtschaftskongress live auf der FIBO, am Freitag, den 10. April 2015. Unsere Experten berichten aus ihrer Praxis von ihren Erfahrungen in der Speakers Lounge, Halle 7 am Stand B02.

Die Referenten & ihre Themen

Über die Chancen im zweiten Gesundheitsmarkt referiert Marco Zellmann, Vertriebsbereichsleiter bei der opta data Abrechnungs GmbH. Die opta data-Gruppe betreut mehr als 22.000 Kunden und ist damit heute einer der bevorzugten und marktführenden Dienstleister für Leistungs­erbringer im Gesundheitswesen.

 



Thomas Röhrle, Gesellschafter der Bodywave GmbH, wird auf das gerätegestützte Rückentraining eingehen. Der Rücken ist immer ein Thema in unserer sitzenden, eher bewegungsarmen Berufswelt. Hier eröffnen sich Chancen für den Physiotherapeuten, in Zusammenarbeit mit dem Arzt. Sein Vortrag lautet: „Rezepte, die Ärzte-Budgets nicht belasten! Zusätzlicher Rezeptumsatz mit gerätegestütztem Rückentraining!“

 



Professor Dr. Theodor Stemper, Sportwissenschaftler an der Bergischen Universität Wuppertal, Arbeitsbereich Fitness & Gesundheit, beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Präventionsbereich. Er legt dar, auf was gemäß § 20 SGB V in der Abrechnung mit den Krankenkassen zu achten ist. Der Titel seines Vortrags lautet: „Umsatz mit Präventionskursen – rechtliche Grundlagen des §  20  SGB  V zur Ab­rechnung mit den Krankenkassen!“

 



1986 eröffnete Diplom-Sportlehrer und Physiotherapeut Dieter Welsink seine erste Physiotherapiepraxis. Heute ist er Geschäftsführender Gesellschafter der medicoreha Welsink Rehabilitation GmbH in Neuss. Hinzu kommt die medicoreha Welsink Akademie. Dieter Welsink erläutert am Beispiel seines Unternehmens, wie man sich als Therapeut oder als Betreiber eines Gesundheitsstudios mit entsprechend ausgebildetem Personal gut positionieren und nachhaltig wachsen kann

 

Quellle: F&G

Veröffentlicht am: 23. März 2015

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